Über den Landesjugendplan (LJP) können Gruppierungen der PSG in verschiedensten Bereichen finanzielle Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg bekommen. Das Land unterstützt damit die ehrenamtliche Jugendarbeit in Gruppen und Verbänden. Die Antragsstellung erfolgt über den Ring Deutscher Pfadfinderinnenverbände (RDP) Baden-Württemberg.
Die Zuschuss-Anträge und -Verwendungsnachweise müssen über das Web-Programm “oaseBW” abgewickelt werden. Das Diözesanbüro hilft euch bei Fragen gerne weiter.
Förderungen & Zuschüsse
Landesjugendplan
Die ausführliche Beschreibung und sämtliche Informationen zur Beantragung der einzelnen Landesjugendplan-Zuschüsse findest Du auf der Webseite des rdp. Dort findet sich auch eine tolle Übersicht über die LJP Zuschüsse.
Hier findest du den Link zu OASE:
Stiftung Pfadfinderin
Sofortzuschuss
... die Aktion, bei der Wichtel, Pfadis und Caravelles ihre Ideen verwirklichen
Die Stiftung Pfadfinderinnen möchte Kinder und Jugendliche anregen, eigene Projekte zu entwickeln und diese selbstständig durchzuführen. Daher bietet die Stiftung einen eigenen Antragsweg für Wichtel-, Pfadi- und Caravellegruppen an.
Voraussetzung ist, dass die Gruppen sich das Projekt selber überlegt haben und den Antrag selber stellen. Für diese Projekte kann die Stiftung (in begrenzter Zahl) Zuschüsse von 50,- € gewähren.
Und so einfach geht’s:
Monika Glammert-Zwölfer: Tel.: 08144-939264, Mobil: 0178-4208177; E-Mail: olave@pfadfinderinnen.de; oder
Sandra Dybowski: Tel.: 0228-24 26 238; E-Mail: Stiftung@pfadfinderinnen.de
Die Stiftung Pfadfinderinnen möchte Kinder und Jugendliche anregen, eigene Projekte zu entwickeln und diese selbstständig durchzuführen. Daher bietet die Stiftung einen eigenen Antragsweg für Wichtel-, Pfadi- und Caravellegruppen an.
Voraussetzung ist, dass die Gruppen sich das Projekt selber überlegt haben und den Antrag selber stellen. Für diese Projekte kann die Stiftung (in begrenzter Zahl) Zuschüsse von 50,- € gewähren.
Und so einfach geht’s:
- Wichtel-, Pfadi- oder Caravellegruppen planen ein eigenes Projekt.
- Sie selber schreiben eine E-Mail an stiftung@pfadfinderinnen.de
- Sie erläutern, was sie machen wollen und wofür sie das Geld brauchen. Ein detaillierter Finanzplan oder Arbeitsplan ist nicht notwendig.
- Der Stiftungsvorstand entscheidet zeitnah, ob das Projekt gefördert werden kann.
- Die Gruppe führt das Projekt durch, und berichtet davon ebenfalls per E-Mail an die Stiftung Pfadfinderinnen, dazu ein paar Fotos.
- Die Gruppe erhält den Zuschuss.
Monika Glammert-Zwölfer: Tel.: 08144-939264, Mobil: 0178-4208177; E-Mail: olave@pfadfinderinnen.de; oder
Sandra Dybowski: Tel.: 0228-24 26 238; E-Mail: Stiftung@pfadfinderinnen.de
Anträge
Die Stiftung Pfadfinderinnen kann euch unterstützen, wenn ihr etwas Neues, Besonderes oder Zukunftsweisendes vorhabt.
Die Stiftung Pfadfinderinnen kann euch auch unterstützen, wenn ihr für ein Projekt eurer typischen PSG-Arbeit zusätzliche Finanzen braucht.
Die Stiftung Pfadfinderinnen kann euch auch unterstützen, wenn ihr für ein Projekt eurer typischen PSG-Arbeit zusätzliche Finanzen braucht.
Der Antrag
- Eure Anträge solltet ihr auf dem Formular der Stiftung erstellen. Dieses findet ihr auf der Homepage der Stiftung.
- Den Antrag sendet ihr der Stiftung entweder per Post oder per E-Mail zu (Adresse siehe Antragsformular).
- Antragsfrist ist jeweils der 1. April und der 1. Oktober. Ihr erhaltet eine Eingangsbestätigung.
- Die maximale Fördersumme beträgt 500,- €.
- Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Mittelvergabe.
